Rechtsprechung
   OLG München, 24.06.1994 - 32 W 1104/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4900
OLG München, 24.06.1994 - 32 W 1104/94 (https://dejure.org/1994,4900)
OLG München, Entscheidung vom 24.06.1994 - 32 W 1104/94 (https://dejure.org/1994,4900)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juni 1994 - 32 W 1104/94 (https://dejure.org/1994,4900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281
    Rechtsmittel der außerordentlichen Beschwerde bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 957
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus OLG München, 24.06.1994 - 32 W 1104/94
    Die angefochtene landgerichtliche Entscheidung, die selbst bereits auf eine außerordentliche Beschwerde gegen einen an sich nach § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO unanfechtbaren Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts München hin ergangen ist, unterliegt ausnahmsweise der Beschwerde, da sie ihrerseits jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (BGHZ 109, 41, 43 f.; BGH NJW 1993, 135 ff.).

    Der Senat ist zunächst mit dem Landgericht der Auffassung, daß eine greifbare Gesetzwidrigkeit auch bei Nichtbeachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften gegeben ist (sehr str.; offen gelassen in BGHZ 109, 41, 43 f.; a.A. z.B. BGH NJW 1990, 838, 840).

  • OLG Frankfurt, 28.09.1987 - 22 W 29/87
    Auszug aus OLG München, 24.06.1994 - 32 W 1104/94
    Auch dieser Verstoß stellt, wie oben dargelegt, eine greifbare Gesetzwidrigkeit dar und macht eine - technisch - weitere außerordentliche Beschwerde zulässig und begründet (für einen solchen Fall ausdrücklich auch OLG Frankfurt MDR 1988, 63 ).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus OLG München, 24.06.1994 - 32 W 1104/94
    Die angefochtene landgerichtliche Entscheidung, die selbst bereits auf eine außerordentliche Beschwerde gegen einen an sich nach § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO unanfechtbaren Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts München hin ergangen ist, unterliegt ausnahmsweise der Beschwerde, da sie ihrerseits jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (BGHZ 109, 41, 43 f.; BGH NJW 1993, 135 ff.).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus OLG München, 24.06.1994 - 32 W 1104/94
    Er folgt insoweit wie auch schon das OLG Düsseldorf (MDR 1987, 681) dem Bundesverfassungsgericht, das aufgrund der in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten und in § 90 Abs. 2 BVerfGG ihren Ausdruck findenden Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde es für geboten sieht, daß etwaige im Instanzenzug eingetretenen Grundrechtsverstöße wie zum Beispiel die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) von den Fachgerichten selbst zu beseitigen sind (BVerfGE 42, 243, 249; 49, 252, 258 ff.).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus OLG München, 24.06.1994 - 32 W 1104/94
    Er folgt insoweit wie auch schon das OLG Düsseldorf (MDR 1987, 681) dem Bundesverfassungsgericht, das aufgrund der in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten und in § 90 Abs. 2 BVerfGG ihren Ausdruck findenden Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde es für geboten sieht, daß etwaige im Instanzenzug eingetretenen Grundrechtsverstöße wie zum Beispiel die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) von den Fachgerichten selbst zu beseitigen sind (BVerfGE 42, 243, 249; 49, 252, 258 ff.).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus OLG München, 24.06.1994 - 32 W 1104/94
    Dies gilt insbesondere für Verletzungen des rechtlichen Gehörs im Rahmen von Verweisungen nach § 281 ZPO wie hier (h.M. insoweit, vgl. BGHZ 71, 69, 72 ff.; MünchKomm, ZPO - Prütting Rn. 41 und 56 zu § 281 ; Zöller-Greger, ZPO , 18. Aufl., Rn. 14 zu § 281 ; Thomas-Putzo, ZPO , 18. Aufl., Rn. 12 zu § 281 ; a.A. Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO , 52. Aufl., Rn. 27 ff. zu § 281).
  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Auszug aus OLG München, 24.06.1994 - 32 W 1104/94
    Der Senat ist zunächst mit dem Landgericht der Auffassung, daß eine greifbare Gesetzwidrigkeit auch bei Nichtbeachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften gegeben ist (sehr str.; offen gelassen in BGHZ 109, 41, 43 f.; a.A. z.B. BGH NJW 1990, 838, 840).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.1987 - 10 W 33/87
    Auszug aus OLG München, 24.06.1994 - 32 W 1104/94
    Er folgt insoweit wie auch schon das OLG Düsseldorf (MDR 1987, 681) dem Bundesverfassungsgericht, das aufgrund der in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten und in § 90 Abs. 2 BVerfGG ihren Ausdruck findenden Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde es für geboten sieht, daß etwaige im Instanzenzug eingetretenen Grundrechtsverstöße wie zum Beispiel die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) von den Fachgerichten selbst zu beseitigen sind (BVerfGE 42, 243, 249; 49, 252, 258 ff.).
  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 04.09.1995 - 2 W 144/95

    Vorliegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Verfahrensvorschrift aufgrund

    Eine andere Frage ist, ob in Fällen, in denen der Beschwerderechtzug erschöpft ist und der Gesetzgeber einen weiteren Rechtsbehelf nicht vorsieht, bei prozessual grob fehlerhaften und dem Gesetz inhaltlich fremden Entscheidungen ("greifbar gesetzeswidrigen") eine außerordentliche Beschwerde statthaft sein kann (vgl. dazu BGH NJW 1993, 315 und 1865 sowie 1994, 2363; OLG München NJW-RR 1995, 957; OLG Köln FamRZ 1995, 379 ; ferner -z.T.kritischz.B. MK-ZPO/Braun, a.a.O., § 567 Rn.10; Zöller/Gummer, a.a.O., § 567 Rn. 19 m.w.N.; Chlosta NJW 1993, 2160; Büttner FamRZ 1989, 129).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht